2018
Das Jahr der DS-GVO


Nun hat das Jahr der DS-GVO begonnen. Ab dem 25. Mai löst die neue Verordnung endgültig alle bisherig bestehenden nationalen Rechtsgrundlagen zum Datenschutz ab und vereinheitlicht die Grundsätze und Voraussetzungen innerhalb der EU-Staaten. Seit Monaten gehören die Veränderungen im Bereich Datenschutz mit den Risiken, Chancen und dem Aufwand zu den Top-Themen in der Presse und ganz besonders in der IT-Welt.

Digitale Anwendungen, Softwarelösungen, Einführung neuer Applikationen oder auch Themen rund um die eigentliche Hardware kommen ohne Schlagworte des Datenschutzjargons nicht mehr aus. In der Hektik des Endspurts lässt sich der Eindruck gewinnen, dass Computer- und Softwaremessen mehr zu Datenschutzmessen mutieren. Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden zunehmend unter der Losung der gesetzlichen Anforderungen präsentiert und angeboten, als unter dem Blickwinkel der Bedürfnisse der zukünftigen Anwender. In der Tat steigen mit der DS-GVO die Ansprüche und Anforderungen an die automatisierten Datenverarbeitungsprozesse, die nur mit den richtigen Vor- und Grundeinstellungen zu gewährleisten sind, jedoch ist nicht jede digitale datenschutzoptimierte Lösung auch eine passende Lösung für das Problem des Anwenders.

Zahlreiche Anwendungen wurden primär für mittlere und große Unternehmen konzipiert und umgesetzt. Mächtige und sinnvolle Tools, die in kleinen Betrieben allerdings oftmals deplatziert wirken und nicht selten das vorhandene Budget sprengen. Für kleinere Unternehmen ist daher ein Mix aus kleineren Softwareanwendungen und Tools eine zielführende Alternative um den Ansprüchen der neuen Verordnung zu begegnen.

Unser Tipp:
Befassen Sie sich mit den Neuerungen und den Veränderungen, die die DS-GVO vorsieht und prüfen im Anschluss Ihr vorhandenes System auf Konformität und entsprechende Lücken. Derart gewappnet können Sie Beratungs- und Verkaufsgesprächen bei Herstellern, Händlern und IT-Dienstleistern effizient begegnen.

UND:
Lassen Sie sich nicht von schönen Guidelines, Whitepapers und Infobroschüren der Hersteller zur DS-GVO beeindrucken. Einige Gesichtspunkte sind für in der EU ansässige Unternehmen ohnehin obligatorisch oder sogar bedeutungslos, andere Kriterien sind bereits unter der aktuellen Gesetzeslage verpflichtend.

Fazit:
Die DS-GVO bringt Veränderung in den aktuellen Datenschutzalltag und fordert ein aktives Handeln. Trotz zahlreicher direkt benannter Anforderungen an die Technik und die Sicherheit, halten sich grundsätzliche Veränderungen im Rahmen. Der Kern im Anpassungsprozess liegt klar bei der Organisation im Betrieb und dem eigentlichen Datenschutzmanagement.