Auftragsverarbeitung nach DS-GVO
Das BayLDA veröffentlicht Muster


Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Mustervereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 Abs. 3 der DS-GVO veröffentlicht. Wie die Aufsichtsbehörde im Vorspann mitteilt, handelt es sich um eine nicht abschließende Formulierungshilfe, die in jedem Fall auf den individuellen Sachverhalt zwischen Verantwortlichen und Auftrasgverarbeiter hin noch angepasste werden muss.

Die Auftragsdatenverarbeitung bzw. die Auftragsverarbeitung ist in einem Datenschutzkonzept stets eine zentrale Komponente, die bereits oft Anlass für weitreichende Sanktionsmaßnahmen gewesen ist. Im Zuge der Ausrichtung auf die DS-GVO sind Verantwortliche gut beraten, sich diesem Thema besonders intensiv und ausgiebig zu widmen.

Zum Muster auf der Website des BayLDA:

Zur Formulierungshilfe (PDF BayLDA-Seite)