Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis unter der DS-GVO
Das BayLDA veröffentlicht Muster


Ein Neuansatz bei einem zentralen Thema, die Beschäftigten auf die Beachtung der neuen Anforderungen der DS-GVO zu unterrichten.

Die bisherige Ansatz aus § 5 BDSG – Datengeheimnis, wird in dieser Form unter der DS-GVO nicht mehr weitergeführt. Der eigentliche Verpflichtungsansatz tritt künftig, nach dem Wortlaut der DS-GVO, „nur“ noch auf die Beschäftigten eines Auftragverarbeiters zu. Jedoch sieht die DS-GVO in Anlehnung an die bisherigen Grundsätze aus dem BDSG weiterhin vor, dass Beschäftigte nur weisungsgebunden und mit den notwendigen, zur Zweckerfüllung benötigten personenbezogenen Daten, umgehen. Entsprechende Schulungen, Unterweisungen und ein konform eingerichteter Arbeitsplatz bleiben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten obligatorisch.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist es empfehlenswert, die Beschäftigten nach wie vor schriftlich zu verpflichten. Nachdem die bisherigen Mustervorlagen nicht den Stand der DS-GVO abbilden, hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) einen neuen Ratgeber mit einem Muster zur schriftlichen Verpflichtung von Beschäftigten veröffentlicht. Eine gelungene Grundlage, die noch entsprechend den Individualitäten im Unternehmen angepasst werden muss.

Zum Muster auf der Website des BayLDA:

Zur Formulierungshilfe (PDF BayLDA-Seite)