Initiative für mehr Datenschutz


Einstieg

Datenschutz und das Management dahinter in einem Unternehmen ist sehr individuel auf die vorhandenen Prozesse hin zu bewerten. Mit unseren Leitfäden und Fahrplänen ist der erste Schritt schnell vollzogen.


Antworten

Zahlreiche Formulierungen in den Verordnungen lassen einen weiten Interpretationsraum zu. Wir informieren regelmäßig über Entscheidungen und Handlungsempfehlungen von behörden und Arbeitskreisen.


Handwerkszeug

Mit unseren Ratgebern und Checklisten stellen wir ein erstes Handwerkszeug zur Umsetzung der bisherigen und der zukünftigen Anforderungen zur Verfügung. Details sollten in jedem Fall individuell geklärt werden.


Zielsetzung

Datenschutz | Einfach | Digital | Gestalten versteht sich als Initiative für kleine und mittlere Unternehmen zur Unterstützung bei Umsetzungsmaßnahmen hin zu einem innerbetrieblichen Datenschutzmanagement.

Datenschutz und Digitalisierung
Herausforderungen meistern

Initiative für kleine und mittlere Unternehmen

Gerade kleine und mittlere Unternehmen sehen aktuell große Herausforderungen, sich dem Thema Datenschutz und DS-GVO zu nähern. Oft fehlen personelle Ressourcen mit ausreichender Qualifikation oder ein adäquates Budget für die Umsetzung der Organisation und der technischen Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit im Zuge der Digitalisierungsoffensive. Nie zuvor gab es derart zahlreiche Möglichkeiten, digitale Anwendungen und Applikationen für den täglichen Arbeitsprozess zu nutzen und nie zuvor spielte dabei das Thema Datenschutz eine derart zentrale und stets zunehmend wichtigere Rolle.

Ein Datenschutzmanagement ist für Unternehmen obligatorisch, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Unter anderem können dies Kundendaten als auch Informationen in Form von Personalakten der eigenen Mitarbeiter sein. In dieser Hinsicht kommen Unternehmen, ganz gleich welcher Größe, sehr schnell in den Umstand, ein ordentliches Datenschutzmanagement umzusetzen. Bei der Herangehensweise an den Datenschutz tappen zahlreiche, insbesondere kleine Unternehmen, in die Falle - Unternehmen, die nicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) verpflichtet sind, haben die Datenschutzvorschriften nicht weiter zu beachten.